Hockenheim-Ring GmbH

General terms and conditions of

Hockenheim-Ring GmbH

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden auch „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der Hockenheim-Ring GmbH sowie der Zutritt zu den Tribünen unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hausordnung der Hockenheim-Ring GmbH, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Hockenheim-Ring GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Ticketbestellung

Tickets für die von der Hockenheim-Ring GmbH veranstalteten Events sind grundsätzlich nur bei der Hockenheim-Ring GmbH oder den von ihr autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Durch Zusendung der Bestellunterlagen gleich auf welchem Weg (per Post, E-Mail, Online-Abruf) erhält der Kunde kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (Bestellung). Einen Anspruch auf Annahme seines Angebots hat der Kunde nicht. Die Hockenheim-Ring GmbH kann das Vertragsangebot daher ohne Angabe von Gründen ablehnen. Spätestens mit Lieferung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot durch die Hockenheim-Ring GmbH angenommen.

2. Zahlungsmodalitäten

Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorkasse (SEPA-Lastschrift/Überweisung/Girocard/ Kreditkarte/PayPal/Apple Pay/Google Pay/Barzahlung) ausgeführt. Sollte keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist die Hockenheim-Ring GmbH berechtigt, die Bestellung ohne Mitteilung hierüber zu stornieren bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatz-Ansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die von der Hockenheim-Ring GmbH autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

3. Ticketversand

Print@home- und Mobile-Tickets werden nach Zahlungseingang per E-Mail versendet. Hardtickets werden per Einschreiben versendet. Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der Hockenheim-Ring GmbH oder der von ihr beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Hockenheim-Ring GmbH.

4. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf Ihre Richtigkeit im Hinblick auf Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl und Preis zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 9 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme der Tickets.

5. Rücknahme/Erstattung der Tickets

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass nach Vertragsabschluss kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht.

Bei einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Wird eine laufende Veranstaltung abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn die Hockenheim-Ring GmbH ein Verschulden an dem Abbruch trifft. Wird eine Veranstaltung wiederholt, behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit. Sie sind daher aufzubewahren. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Rückerstattung werden keine Vorverkaufs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

6. Weitergabe von Tickets

Dem Ticketinhaber ist es untersagt,

• Tickets bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten;

• Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Hockenheim-Ring GmbH gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;

• im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;

• Tickets an Personen weiterzugeben, denen ein Hausverbot erteilt wurde;

• Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Hockenheim-Ring GmbH zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Die Hockenheim-Ring GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Platz zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zu den Tribünen zu verweigern. Zudem behält sich die Hockenheim-Ring GmbH das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hausverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

7. Hausordnung

7.1. ALLGEMEIN

• Das Hausrecht liegt jederzeit bei der Hockenheim-Ring GmbH sowie den von ihr beauftragten Dritten. Den Anordnungen der Hockenheim-Ring GmbH, der Polizei oder des Ordnungs-personals ist im Vorfeld, während der Veranstaltung sowie im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Sie von der Veranstaltung auszuschließen.

• Dies gilt bei jedem Aufenthalt, gleich aus welchem Rechtsgrund und wird bei Verletzung der nachstehenden Bestimmungen ausgeübt. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Veranstaltungen, insbesondere bei Konzerten/Festivals, die jeweils vom Veranstalter festgelegten Regelungen gelten.

• Im Falle eines Verweises oder einer Zugangsverweigerung hat der Besucher oder Teilnehmer das Veranstaltungsgelände sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung entsteht in diesen Fällen nicht.

7.2. UNTERSAGT

• Sperrige Gegenstände (z.B. Fahrräder, Getränkekästen, Kamerastative, Koffer, Klappstühle, Kühltaschen, Wanderrucksäcke, Tretroller)

• Glasbehälter jeglicher Art (z.B. Glasflaschen)

• Pyrotechnische Gegenstände aller Art (z.B. Bengalisches Feuer, Fackeln, Feuerwerkskörper)

• Sprühdosen, ätzende, brennbare oder färbende Substanzen (ausgenommen Deos und Sonnencreme)

• Professionelles Foto- und Filmequipment (z.B. Kameraobjektive, deren Größe 40 cm übersteigt)

• Drohnen und ähnliche unbemannte Fluggeräte

• Drogen und Waffen aller Art

• Verfassungsfeindliche, fremdenfeindliche und diskriminierende Darstellungen (Kleidung, Fahnen etc.)

• Das Mitbringen von Tieren (z.B. Hunde) ist verboten.

• Das Sammeln von Pfandflaschen und -dosen ist verboten.

• Jede nicht genehmigte Nutzung des Geländes ist verboten (Verkauf von Waren, Speisen, Getränke, Werbemaßnahmen, Verteilung von Flugblättern etc.). Bewirtung ist nur dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten vorbehalten.

• Beschädigung des Areals (Einschlagen von Nägeln, Haken usw. sowie Bekleben von Böden, Wänden, Decken, Mobiliar). Zulässigerweise angebrachte Dekoration (Zaunfahne etc.) sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen.

7.3. EINLASS / ZUTRITT

• Jeder Zuschauer muss im Besitz eines gültigen Tickets oder Zugangsberechtigung sein.

• Inhaber von ermäßigten Tickets müssen gültige Berechtigungen zur Ermäßigung beim ersten Einlass nachweisen

• Ein entwertetes Ticket ist nur in Verbindung mit einem Kontrollarmband, welches beim ersten Einlass ausgegeben

wird, gültig. Bitte zeigen Sie Ticket und Armband unaufgefordert vor.

• Wir empfehlen Besuchern und Teilnehmern Kinder unter 3 Jahren nicht mit zu Motorsportveranstaltungen zu bringen. Besucher, die Säuglinge oder Kleinkinder zu Veranstaltungen mitbringen, oder Frauen in der Schwangerschaft kann die weitere Teilnahme oder der Aufenthalt durch die Hockenheim-Ring GmbH oder den Veranstaltern untersagt werden, wenn durch die Besonderheit der Veranstaltung Gesundheitsgefahren für die Kinder zu erwarten sind. Im Falle eines Ausschlusses hat der Besucher oder Teilnehmer das Veranstaltungsgelände sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung entsteht in diesen Fällen nicht.

• Personen, die unter deutlichem Alkohol-/Drogeneinfluss stehen, wird der Zugang verweigert bzw. werden vom Gelände verwiesen.

7.4. AUFENTHALT / VOR ORT

• Motorsport ist gefährlich! Das Betreten von Bereichen, die nicht ausdrücklich für Zuschauer freigegeben sind, ist untersagt. Dieses betrifft unter anderem die Rennstrecke, Zufahrtswege zur Strecke, Rettungswege und die eingezeichneten Gefahrenbereiche nahe der Strecke. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Sie von der Veranstaltung auszuschließen.

• Bitte sorgen Sie für ausreichend Gehörschutz – besonders bei Kindern.

• Aus Sicherheitsgründen müssen auf den Tribünen: Treppenaufgänge, Laufwege und Rettungswege uneingeschränkt freigehalten werden. Bei Nutzung aller Wege und Aufgänge darf keine andere Person geschädigt/gefährdet, behindert oder belästigt werden.

• Kinderwägen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Stellplätzen auf eigene Gefahr abgestellt werden.

• Der Einsatz von Drohnen, Mikrokoptern und ähnlichen unbemannten Fluggeräten ist auf dem Gelände des Hockenheimrings verboten.

• Der gesamte Hockenheimring ist sauber zu halten. Müll muss in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Zur Verrichtung der Notdurft sind die dafür vorgesehenen Sanitäranlagen zu benutzen.

7.5. HÖHERE GEWALT

• Unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel behördliche Anordnungen oder Unwetter, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen zur Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen (u.a. Zugangsverweigerung, das Verweisen des Geländes)

7.6. HAFTUNG

• Die Hockenheim-Ring GmbH sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungshilfen übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten.

• Insbesondere für Gehörschäden, die aufgrund der hohen Geräuschentwicklung durch Motorenlärm o.Ä. entstehen, wird keine Haftung übernommen.

7.7. BILD- UND TONAUFNAHMEN

• Das Erstellen von Foto-, Film- und Audioaufnahmen auf dem Hockenheimring ist nur für private, nicht gewerbliche Zwecke und für journalistische Zwecke gestattet. Jegliche Art der kommerziellen und werblichen Erstellung sowie die Nutzung dieses Bild- und Tonmaterials ist nicht erlaubt und bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Hockenheim-Ring GmbH. Bei Zuwiderhandlungen drohen Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche durch die Hockenheim-Ring GmbH.

• Generell ist das Fotografieren und Filmen nur von den Tribünen aus und bei ausgewiesenen Veranstaltungen auch im Fahrerlager gestattet. Personen, die sich ohne gültigen Mitarbeiter-Ausweis, Akkreditierungs-Nachweis oder schriftliche Genehmigung durch die Hockenheim-Ring GmbH im Innenbereich der Strecke (z.B. Mediapodeste und Sperrzonen) aufhalten, werden des Platzes verwiesen und tragen die rechtlichen Folgen.

• Nicht gestattet bei Veranstaltungen ist das Mitführen von professionellem Foto- bzw. Filmequipment (z.B. Kameraobjektive, deren Größe 40 cm übersteigt). Ausgenommen sind lediglich für die jeweilige Veranstaltung akkreditierte Pressefotografen, die sich durch einen gültigen Veranstaltungs-Pressepass ausweisen können, oder Personen mit einer entsprechenden schriftlichen Genehmigung der Hockenheim-Ring GmbH. Ebenso verboten auf den Tribünen ist das Mitbringen und Aufstellen von Kamerastativen jeglicher Art (z.B. Einbeinstativ).

7.8. RECHT AM BILD

Jeder Zuschauer willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild und Bewegtbildaufnahmen seiner Person erstellt und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung in jedem Medium in beliebiger Form und beliebig oft verwendet werden dürfen. Sofern ein Ticketinhaber in Begleitung eines minderjährigen Kindes ist, erteilt er auch für dieses Kind die vorstehende Zustimmung, wenn er hierzu als Erziehungsberechtigter befugt ist. Andernfalls ist er verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Zutritt der Veranstaltung vorliegt. Jugendliche Ticketinhaber ab dem 14. Lebensjahr erteilen neben den Erziehungsberechtigten eine selbstständige Zustimmung. § 23 Abs. 2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regeln zum Datenschutz bleiben unberührt.

7.9. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Punkte dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt.

8. Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von der Hockenheim-Ring GmbH unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden von der Hockenheim-Ring GmbH in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Hockenheim-Ring GmbH ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

9. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Hockenheim-Ring GmbH gerichtet werden:

Anschrift: Hockenheim-Ring GmbH, Customer Service, Am Motodrom 1, 68766 Hockenheim

Telefon: +49 (0)6205-950 222

E-Mail: [email protected]

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der Hockenheim-Ring GmbH. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der Hockenheim-Ring GmbH. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz der Hockenheim-Ring GmbH vereinbart.

11.Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis zur ODR-Richtlinie / ADR-Richtlinie

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten hat der Gesetzgeber eine europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen und einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten aus online als auch offline abgeschlossenen Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschaffen, indem diese vor eine außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle gebracht werden können.

Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere Mailadresse lautet [email protected].

Die für uns zuständige Schlichtungsstelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: [email protected]

Wir weisen darauf hin, dass wir an dem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.